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LET´S GET SERIOUS.

Die ROLLING PIN CONVENTION ist ein internationales Fachsymposium für Mitarbeiter*innen und Entscheidungsträger*innen der Gastronomie und Hotellerie.

Um unseren Besuchern und Ausstellern weiterhin die gewohnte Qualität und Kompetenz unserer Convention bieten zu können, ist der Zutritt daher nur aktiven Mitarbeiter*innen/Unternehmer*innen, die direkt in der Gastronomie bzw. Hotellerie tätig sind, vorbehalten.
Dies gilt auch für Begleitpersonen!

Was bedeutet das? Wer zählt als Fachbesucher?

 

Aktive Mitarbeiter (Service, Küche, Rezeption, Facility etc)

Cateringservices

Geschäftsführer*innen & Inhaber*innen eines Gastronomie- oder Hotelleriebetriebs

 

 

ehemalige Mitarbeiter*innen der Gastronomie/Hotellerie

Lieferanten

Dienstleister

Produzenten

Consultants

Berufsgruppen die in keinem Zusammenhang mit der Gastronomie/Hotellerie stehen

 

Produzenten, Dienstleister, Lieferanten o.Ä. für die Gastronomie/Hotellerie erhalten nur im Zuge einer Partnerschaft Zutritt zur Convention.

FACHBESUCHERNACHWEIS

Um zu garantieren, dass ausschließlich Fachbesucher Tickets des limitierten Kartenkontingents buchen können, ist nach der Ticketbestellung das Übermitteln eines Fachbesuchernachweises pro Besucher erforderlich.

Der Fachbesuchernachweis muss bei jedem Ticketkauf neu ausgefüllt werden. Diese werden dann zur Verifizierung eurer Ticketbestellungen herangezogen, jedoch nicht gespeichert!
Unser System erkennt demnach nicht, ob ein Ticketkäufer bereits die Jahre zuvor die Rolling Pin.Convention besucht hat oder nicht.

Das hierzu benötigte Formular sowie der dazugehörige Upload-Link wird dir direkt nach deiner Ticketbestellung an die von dir angegebene Mailadresse zugeschickt.

Sobald du diesen Fachbesuchernachweis vollständig ausgefüllt und mit Firmenstempel versehen wieder über den Link hochgeladen hast, prüft unsere Akkreditierungsabteilung innerhalb weniger Werktage deine Fachzugehörigkeit.

Nach positiver Prüfung werden die personalisierten Tickets erstellt und an deine Mailadresse versandt.

Daher ist es wichtig, dass am Fachbesuchernachweis der Bezug zur Gastronomie/Hotellerie klar erkenntlich ist.
Solltest du also in einem Betrieb arbeiten, der auf den ersten Blick nicht direkt mit der Gastronomie/Hotellerie in Verbindung gebracht werden kann, bitten wir dich, die Branchenzugehörigkeit am Fachbesuchernachweis im Feld „Firmentätigkeit“ zu definieren.

Bitte beachte, dass wir ausschließlich das von uns übermittelte Formular als Fachbesuchernachweis akzeptieren können!
Diverse Arbeitsbestätigungen, Handelsregisterauszüge etc. können nicht zur weiteren Verarbeitung herangezogen werden und verhindern einen positiven Abschluss des Ticketkaufs.